Zitat:
Zitat von FuXX
@turoschroegi: Wieso ist denn beim Reinertrag die Tilgung nicht mit einberechnet? In der Definition steht doch, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden - also sollte doch der Geräteanschaffungspreis auch berücksichtigt sein, wenn auch über Jahre verteilt.
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Der Geräteanschaffungspreis wird nicht über die Tilgung, sondern über die "Abschreibung" berücksichtigt; dafür wiederum gibt es verschiedene Methoden (zB linear/degressiv).
Viele verwechseln allerdings die Abschreibungsmöglichkeit mit der Amortisation.
Beispielsweise kann ich einen Porsche kaufen und abschreiben; d.h. mein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um den Anteil der für dieses Auto abgeschrieben werden darf, sprich Finanzamt zahlt etwas(!) vom Porsche mit. Trotzdem muss ich ihn bezahlen; das "vergessen" viele.
Und ob ich mit dem Porsche Geld verdiene, ist nochmal ganz was anderes.
