Zitat:
Zitat von Ortsschildkönig
muss man für das genannte amt eigentlich kompetenzen/qualifikationen besitzen?
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Es ist definitiv förderlich geeignete Kompetenzen bzw. Qualifkationen zu besitzen insbesondere wenn ein Verbands-/Vereinsamt gewisse "Höhen" erreicht.
Die wesentlichen Vorschriften des Vereinsrechts sind in den §§ 21-79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.
Im Wesentlichen koordiniert ein Vorsitzender bzw. Präsident den Vorstand und lenkt diesen in strategischen Themen.