Zitat:
Zitat von Helmut S
Weder im KSG noch im StGB gibt es entsprechende Straftatbestände. Damit ist es ausgeschlossen jemanden deswegen aus strafrechtlicher Sicht zu verklagen. Völlig abgesehen davon, dass Minister Immunität genießen, die erst aufgehoben werden müsste.
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Klingt plausibel. Aber ich wäre mir da nicht zu sicher. Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit des Staates vor, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Regress beim handelnden "Amtswalter" zu nehmen.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 75 Pflicht zum Schadensersatz
Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch.
Natürlich habe ich mir das ergoogelt, ich bin juristischer Volllaie. Ich weiß nicht, ob dieses Gesetz hier eine Rolle spielt. Aber wer weiß, vielleicht gibt es auf der Ebene der EU einen juristischen Hebel? Die klagenden Verbände sind schlau und haben es mittlerweile gut drauf, strategisch zu klagen. Als politisch Verantwortlicher hätte ich die nicht gerne an der Backe.
