Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich ein Interesse daran haben, sich an die Gesetze zu halten. Im aktuellen Fall schreibt das Gesetz eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis 2045 vor.
Der politische Prozess hat große Spielräume, auf welche Weise diese Ziele erreicht werden. Also Tempolimit ja/nein, Kohleausstieg und so weiter. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Ausformulierung konkreter Handlungspläne, die ausreichend sein müssen, die oben genannten Emissionsziele zu erreichen.
Die Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz wird derzeit ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht als unzureichend beklagt. Es sei in seiner gegenwärtigen Form nicht ausreichend, um die Emissionsziele zu erreichen. Falls die Kläger Recht bekommen, muss das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Ein Urteil wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.
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Es ging um die persönliche Inhaftungnahme verantwortlicher Politiker. Du hattest doch selbst, wenn ich das richtig gelesen habe, den Verkehrsminister in den Ring geworfen. Nun stellen wir uns vor, das dieser einen Gesetzesvorlage zu Einführung eines Tempolimit ein und diese Vorloge erhält (aus welchen Gründen auch immer) entweder im Bundestag oder -rat keine Mehrheit. Auf welcher Basis und wegen welchem konkreten Vergehen soll dieser nun haftbar oder angeklagt werden? Nur darum ging’s mir