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Alt 15.01.2026, 19:24   #4524
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.787
Der Bundesgerichtshof hat zum Anschlag auf die NS-Pipeline Stellung genommen.

Zitat:
Zum ersten Mal hat sich ein deutsches Gericht öffentlich zu den mutmaßlichen Hintergründen des Angriffs auf die Nord Stream-Pipelines geäußert.
Die Explosionen an den Gasröhren seien »hochwahrscheinlich« in »fremdstaatlichem Auftrag« verursacht worden, schreibt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 10. Dezember, der an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird deutlich, dass das Gericht damit die Ukraine meint.
......
Der Bundesgerichtshof spricht Serhij K. in seinem Beschluss eine Immunität ab. Die Pipelines seien kein legitimes militärisches Ziel gewesen, sie hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient. Zudem sei von einer geheimdienstlichen Operation auszugehen, in der K. nicht als Kämpfer erkenntlich gewesen sei. Die Souveränität der Bundesrepublik sei von der Tat berührt, da die Nord-Stream-Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung Deutschlands dienen sollten.
Bundesgerichtshof schreibt Nord-Stream-Anschlag der Ukraine zu

Gestern hat die EU den 90 Milliarden zinslosen Kredit an die Ukraine freigegeben, 2/3 für Waffenkäufe, 1/3 für den ukrainischen Staat. Eine Rückzahlung ist nicht zu erwarten und unrealistisch. Deutschland bezahlt davon im Verhältnis zu den anderen Ländern den grössten Anteil beim zu erwartenden Rückzahlungsausfall.

Geändert von qbz (15.01.2026 um 19:32 Uhr).
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