Zitat:
Zitat von Helios
ich hab dich nicht vergessen - die aktuelle Regelung mit dem Erwerbseinkommen und dass Einkünfte aus Kapitalvermögen ...
Mein Stand von 1998 war die 3 Objektgrenze - unter 3 Anlagen Vermietung und Verpachtung erfolgt keine Berücksichtigung, ab 3 Objekten wird voll angerechnet.
|
Hi, danke für deine Antwort.
Wie ich sehe, bist du nicht bei der Altersvorsorge mit einem Konto oder Depot sondern bei vermieteten Immobilien.
Ich kann mich erinnern, dies schonmal gelesen zu haben....
Dachte aber, es würde einen anderen User betreffen.