Zitat:
Zitat von fras13
Hast du dafür bitte einmal eine Quelle für mich?
Die vorher, oder in deinem Fall später, erworbenen Rentenansprüche werden auf die Pension angerechnet, um nicht "überversorgt" zu werden. Das ist bekannt.
Private Vorsorge wird nicht angerechnet, weshalb auch jedem Beamten empfohlen ist, private Altersvorsorge zu betreiben.
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ich hab dich nicht vergessen - die aktuelle Regelung mit dem Erwerbseinkommen und dass Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht zu den Erwerbseinkommen gehören ist mir neu und nach meiner Auffassung auch nicht stimmig, ich würd mich auf diese Regelung nicht dauerhaft verlassen.
Ich bestreite mit diesen Einkunftsarten meinen Lebensunterhalt.
Für dich hab ich aus 2016 eine Broschüre aus Bayern ausgegraben in der auf Seite 46 die Erwerbseinkommen aufgelistet sind - dabei ist Vermietung und Verpachtung nicht erwähnt.
https://www.uni-regensburg.de/assets...m__rz_2016.pdf
Auf Seite 47 wird aufgelistet was nicht zu den Erwerbseinkommen zählt, Vermietung und Verpachtung fehlt.
Mein Stand von 1998 war die 3 Objektgrenze - unter 3 Anlagen Vermietung und Verpachtung erfolgt keine Berücksichtigung, ab 3 Objekten wird voll angerechnet.