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Alt 22.11.2025, 08:31   #3600
Helios
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.09.2015
Beiträge: 2.860
ich schiebe es jetzt nicht auf die ki, weil das hätte ich auch so verstanden, der Teufel liegt im Detail und kann so nicht bleiben - ein Gesetz muss klar und eindeutig sein und von der Masse verstanden werden, ansonsten ab zur Überprüfung.

von der Original-Seite:
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Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
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das ist die Variante ohne Abschläge.

Die Variante mit Abschlägen ist wohl noch gültig.
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