Zitat:
Zitat von Adept
Ein Radschutzsreifen ist normalerweise mind. 125cm. Und das reicht doch völlig aus, wenn beide in ihrem Bereich bleiben. Und das ist der Vorteil des Streifens, für beide klar ersichtlich, wo sie bleiben sollen.
|
125 cm sind in den meisten Fällen viel zu wenig. Ich gebe zu, die deutsche Rechtslage nicht im Detail zu kennen. Aber in Österreich ist es so, dass solche Schutzstreifen gerne an Straßen aufgepinselt werden, an denen seitlich Autos parken. Wenn Du als Radfahrer an parkenden Autos vorbeifährst, musst/darfst Du ca. eineinhalb Meter Abstand halten (wegen Dooring-Gefahr, dazu gibt´ss sogar ein Gerichtsurteil. s.u.).
Das aber bedeutet, dass ein Radschutzstreifen mindestens 2 Meter breit sein müsste, damit Du als Radfahrer dort rechtskonform fahren kannst. Bei 125 cm müsstest Du den Schutzstreifen quasi als Abstandhalter verwenden - das kann gar nicht der Bereich sein, in dem Du bleiben sollst. Du müsstest auf der "ungeschützten" Fahrbahn fahren. Dann aber gnade Dir Gott .... ähh... Autofahrer

.
Quellenangabe:
https://www.radlobby.at/oesterreich/...ooring-abstand
Zitat daraus: "Nun hat Radlobby-Anwalt Dr. Johannes Pepelnik vor dem Verwaltungsgericht Wien (VWG) den zulässigen Anti-Dooring-Abstand zu parkenden Autos geklärt, das betreffende Urteil unterstreicht die Position der Radlobby: 1,2 - 1,8m Abstand von parkenden Autos sind angebracht, so das VWG Wien."