Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich verstehe diesen Punkt und habe Verständnis für diese Sicht. Die NADA stellt jedoch klar:
"Unbestritten ist, dass Schmerzmittel für gewisse Indikationen und Situationen ihre Berechtigung haben. Sie sind daher aus Sicht der NADA-Ethik auch – sofern sie nicht auf der Verbotsliste stehen - nicht generalisierend als „Doping light“ anzusehen." Was setzt Du dem entgegen? Du kennst den kritisierten Sportler und seine Beweggründe nicht. Du kennst Dich mit Schmerzmitteln nicht aus. Die auf dem Beipackzettel vermerkten Risiken sind für Dich nicht relevant (vermutlich hast Du ihn nicht gelesen). Die von Dir unterstellte leistungssteigernde Wirkung – wie indirekt sie auch sein mag – entzieht sich Deiner Kenntnis.
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Na, da hast du es doch auch von der NADA: „…für gewisse Indikationen und Situationen ihre Berechtigung haben“. Glaubst du, dass die hier diskutierte Situation eine solche im Sinne der NADA ist? Meint die NADA das mit „gewissen Situationen“? Wir wissen es beide nicht, aber wir können darüber diskutieren.