Zitat:
Zitat von sybenwurz
Aber die Bestimmungen der WADA haben doch hinsichtlich der Aussendarstellung einer Einnahme eines Medikaments in Mengen, die lt. Beipack auf jeden Fall der ärztlichen Überwachung bedürften, keinerlei Relevanz, egal wie du das nennen willst.
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Die Einnahme lag meines Wissens nach nur knapp über der empfohlenen täglichen Höchstdosis. Man sollte das nicht dramatischer formulieren, als es den Tatsachen entspricht. Außerdem gehe ich davon aus, dass bei dem Wettkampf ein Arzt zugegen war.
Falls es Dir um die Außendarstellung geht, wäre Dein Problem ja gelöst, wenn das Medikament heimlich genommen und nicht darüber gesprochen würde. So dürfte es vermutlich auch Patrick Lange künftig halten, der nach Einnahme eines einfachen und erlaubten Schmerzmittels seinen Shistorm bereits hinter sich hat.
Ich kann Deinem Argument etwas abgewinnen, bin aber generell kein Freund von Scheinheiligkeit. Unterm Strich halte es für falsch, dazu aufzufordern.
Maßgeblich bleiben die Regeln der WADA.