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Zitat von qbz
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So etwas ist erlaubt? Drogenkonsum in aller Öffentlichkeit? Sind ja illegale Substanzen. Steckt den Typen in den Knast. Leider de jure nicht möglich so wie sich das liest?
Anders als bei Betäubungsmitteln ist beim Doping nicht nur Handel und Besitz strafbar, sondern sogar das reine Einnehmen der Stoffe. Gemäß § 3 AntiDopG jedoch nur dann, wenn es mit der Absicht eingenommen wird, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen. Von solch einem Wettbewerb wird dann ausgegangen, wenn er von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation veranstaltet wird und wenn für den Wettbewerb verpflichtende Regeln für alle Mitgliedsorganisationen aufgestellt wurden.
Im Gegenzug bedeutet dies dass das reine „Freizeitdoping“ weiterhin straffrei bleibt. Dies gilt zumindest für die Anwendung und den Besitz von geringen Mengen der Stoffe. Der Erwerb und Handel mit diesen Stoffen ist dagegen auch im privaten Bereich strafbar.
Und damit auch die Organisatoren dieser Veranstaltung.
