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Alt 21.08.2025, 10:58   #5
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.293
Zitat:
Zitat von maddin_kk Beitrag anzeigen
Für mich stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet: der Veranstalter oder wir als Teilnehmer?
Vermutlich gilt auch hier die Standard-Juristenantwort: "Das kommt darauf an."

Ich vermute, dass die meisten Veranstalter entsprechende Klauseln in den AGBs haben, die sie - soweit möglich - von jeglicher Haftung befreien. Kurt D. hat mal vor 12 Jahren etwas dazu geschrieben. Rechtlich wird sich seitdem nicht viel geändert haben.

M.
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