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Zitat von maddin_kk
Für mich stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet: der Veranstalter oder wir als Teilnehmer?
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Vermutlich gilt auch hier die Standard-Juristenantwort: "Das kommt darauf an."
Ich vermute, dass die meisten Veranstalter entsprechende Klauseln in den AGBs haben, die sie - soweit möglich - von jeglicher Haftung befreien.
Kurt D. hat mal vor 12 Jahren etwas dazu geschrieben. Rechtlich wird sich seitdem nicht viel geändert haben.
M.