Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du argumentierst mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht sieht diesen Punkt genau umgekehrt wie Du:
"Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde."
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Ja, hier sind wir sicher nicht einer Meinung. Ich finde nun mal, daß jede Regierung die nachweislich vorhandenen Sorgen und Probleme der aktuellen Bevölkerung immer über die potentiell denkbaren, aber nicht mit Sicherheit vorherzusagenden Probleme zukünftiger Generationen zu bewerten hat.
Ich finde es auch manipulativ und nicht objektiv begründbar, die aktuell sicher bekannten Belastungen als "vergleichsweise milde" zu bezeichnen, während man die für die Zukunft ohne belastbare Beweise, nur auf Grund von Modellrechnungen und Annahmen, eine "radikale Reduktionslast" postuliert. Das ist für mich eine Denkweise, die mich ans Mittelalter erinnert, als das Leben vieler auf ein angenommenes Jenseits ausgerichtet war, und alles irdische diesem Gedanken untergeordnet wurde. Übrigens, wenn die aktuellen "milden" Belastungen zu einem Wohlstandsverlust führen, die weitere Entwicklung hemmt, legt man damit erst Recht den Grundstein für Probleme der nächsten Generation - wäre denen nicht mit einer leistungsstarken Wirtschaft mehr gedient?
Zu dem Thema habe ich kürzlich ein
lesenswertes Interview mit einem Herrn Rademacher gelesen, leider hinter Bezahlschranke.
Zu der speziellen Frage in diesem Beitrag meint er auch:
Er ist auch ein Verfechter der These, daß Geld für Klimaschutz dort eingesetzt werden sollte, wo es am meisten Wirkung entfaltet, ansonsten ist es verschwendet.