Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du argumentierst mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht sieht diesen Punkt genau umgekehrt wie Du:
"Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde."
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Ich finde, hier schreibst du (absichtlich?) an Schwarzfahrers Aussage vorbei. Er kritisiert die Tatsache, dass das Ziel 0 CO2-Emissionen in sehr kurzer Zeit heißt und dies mit extremen Einbußen verbunden sein würde.
Das BVG nimmt die aktuelle Gesetzeslage als gegeben an und beurteilt, wer wann wieviel CO2 ausstoßen sollte. Das ist etwas völlig anderes.