Zitat:
Zitat von Der Micaela
Hallo ihr lieben,
gilt das mit der Hinterachse nicht nur für im Rahmen integrierte Systeme?
|
verstehe ich beim Lesen des Textes auch so, bei der Kontrolle bezogen sie es aber auf alles was hinter dem Sattel war egal ob integriert oder angebaut
Hier nochmal der Text, eigentlich eindeutig:
https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung
23.6
Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inkl. deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.
Grundsätzlich:
Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung.
Die Regelung für das Oberrohr gilt ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze. Die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten gilt ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung.
a. Heck:
Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt.
b. Ausnahme Heck:
Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen
• größer als 30 x 30 cm sein,
• insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten,
• aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.
Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden.