Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
... den maximalistischen Weg, den das von Dir gerne zitierte Urteil impliziert, ...
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Du verstehst wirklich sehr wenig von dieser Materie.
Der Weg, den das Bundesverfassungsgericht für den Klimaschutz vorgibt, ist nicht maximalistisch. Sondern er wägt die Aufgaben und Freiheiten der heutigen Generation mit denen der kommenden Generationen ab und legt einen Mittelweg fest. Dieser Mittelweg soll die jetzige und die kommende Generation in fairer Weise belasten.
Außerdem setzt das Gericht die Interessen des Umweltschutzes mit ebenso berechtigten anderen Staatszielen in Relation. Das Gericht schreibt hierzu ausdrücklich:
"Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu."
Aus meiner Sicht würde es die Debatte voranbringen, wenn Du Dir diese Grundlagen einmal anliest. Ich finde es ermüdend, zum xten Mal das Kleine Einmaleins debattieren zu müssen.