Zitat:
Zitat von Michitri
bei 23.6 steht klar, material muss unzerbrechlich sein, was ziemlich viel Materialien ausschliesst.
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Wenn man das so liest, dann ja. Ansich dürfte das nur auf die Behälter und bspw. Glasflaschen bezogen sein.
Warum man da dann die Halterung auch noch reingebaut hat, ist natürlich komplett bescheuert. Da müsste man die Halterungen aus Gummi oder flexiblem Material machen.
In der Tat absurd. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das eigentlich (!) nur auf "keine Glasflaschen" als Behälter bezieht.
Wie gesagt da ist einiges unglücklich formuliert. Klar.
Wenn man die 23.6 Stand jetzt ganz genau nehmen würde, wäre nahezu kein Flaschenhalter erlaubt. Denn die allerallermeisten lassen sich irgendwie zerbrechen oder zerreißen.
Problematisch insgesamt: das wird ein sehr mächtiges Regelwerk, wenn man sämtliche Ausnahmen und Sonderfälle irgendwie abdecken will. Sprich wenns am Anfang zu genau ist, wird das eine Bibel.
Da kann man jetzt einfach nur abwarten. Ich fürchte, aber dass sowas eher mit dem Klammereinschub schwierige (Rand-) Thema wie 23.6 wird auch in den neuen Fassungen drin sein.
Da kann man dann nur auf vernünftige Kampfrichter hoffen. Also ich habe den Part jedenfalls nicht so gelesen, dass alles aus Gummi oder PET sein muss. Mit Krampf lässt sich das reininterpretieren, klar.
Was die Spezialräder und Tanks betrifft: ka. Also für mich habe ich die Sportordnung eher so verstanden, dass im Rad befindliche integrierte Lösungen erlaubt sind. Ist natürlich die Frage inwiefern einige Ab-Werk-Lösungen dann wirklich noch "intern" sind. Da wirds dann mit Pech noch mal kompliziert. Bei den Rahmen gibt es aber oft auch die Möglichkeit notfalls auf eine UCI-Variante umzubauen. Ist dann schon umständlich, ja.
Die Ironmanregel mit 2x1 L vorne und 2x1+1 L hinten klingt da schon einfacher, hat aber mehr Freiheiten. Die vielleicht auch gar nicht so schlecht sind.