Zitat:
Zitat von tridinski
Wie du weißt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der aktuelle Bundestag keinerlei Beschränkungen in seiner Beschlussfassung unterliegt, solange bis der neue zusammengetreten ist. Da das für den 25.3. geplant ist sind bis dahin Mehrheiten so wie sie aktuell sind.
Oder willst du dich gegen das Bundesverfassungsgericht stellen?
|
Ich habe keine andere Entscheidung auf der juristischen Ebene erwartet.
Inhaltlich und politisch bewertet bleibe ich bei meiner Auffassung und ich denke, viele, viele Wähler und Medien genauso, weil sie inhaltlich und politisch denken, nicht formaljuristisch. Die Wähler haben neu entschieden, der Bundestag stimmt noch nach Mehrheiten von vor 4 Jahren ab über eine Vorlage der neuen Regierungskoalition, weil die neue Regierung damit politisch die neuen Mehrheiten im neu zusammengesetzten Parlament umgehen will (der einzige Grund!). Das finde ich extrem undemokratisch und verwerflich. Zum Glück gibt es wenigstens in der CH eine direkte Demokratie, die solche undemokratischen Tricksereien ausschliesst.
In diesem Forum ist vor nicht allzulanger Zeit, direkt nach dem Ampelrücktritt, mir mit der gleichen Heftigkeit wie Du jetzt auftrittst, mir entgegnet worden, man könne nicht mehr über das Klimageld oder die Kindergrundsicherung abstimmen, als ich das vorgeschlagen habe (stand im Koalitionsvertrag der Ampel!), weil die Ampel zurückgetreten wäre und eine Neuwahl wäre in Vorbereitung. Jetzt bekommen wir nach der Neuwahl, 10 Tage vor der Konstituierung des neuen Bundestag, eine GG-Änderung, veranlasst durch die zu erwartenden Regierung (nicht der Ampel!), die es in sich hat. Für das Klimageld z.B. hätte es nur eine einfache Mehrheit im alten Bundestag gebraucht!