Zitat:
Zitat von Harm
Unbelegte Hetze gegen demokratisch gewählte Regierungen erhöht die Anteile der Nicht-Wähler oder die Wählerschaft undemokratischer Parteien.
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Gilt das nur für
unbelegte Hetze? Wenn also eine Regierung belegbar was versemmelt hat, ist Hetze in Ordnung? Oder heißt es dann in letzterem Fall berechtigte Kritik?
Ich finde Hetze (definiert durch Emotionalität, Stil und Wortwahl, und nie durch das Ziel selbst) generell verwerflich, gegen Regierung wie gegen unerwünschte, gar problematische Opposition. Kritik aber ist wiederum in beiden Fällen in Ordnung und muß erlaubt sein (zumal unbelegt noch lange nicht unrichtig heißt, und mit der Zeit Belege neu auftauchen können...).