Zitat:
Zitat von Matthias75
Rad ist ein gutes Stichwort: Das würde auch 30 für alle Radfahrer inkl. Triathleten bedeuten.
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Nein, generelle Tempolimits gelten nicht für Radler.
Z.b. auch jetzt die 50 km/h in Städten gelten nicht für Radler, wenn ein Schild da steht allerdings schon.
https://utopia.de/ratgeber/gilt-das-...ahrrad_523069/
Grund ist §3 STVO
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
Den Grund findet sicher jeder selbst
