Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Angeblich soll ja jahrelang Steuergeld von ahnungslosen Bürgern für’s Kindergeld verwendet worden sein, obwohl die selbst gar keine Kinder haben!!!
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Eben. Das ist das Prinzip "Steuern": die werden für die Allgemeinheit verwendet, ohne dem einzelnen Steuerzahler in direktem Bezug zu seinen persönlich gezahlten Steuern etwas zu bieten.
Sozialabgaben sind aber sehr wohl Personen-Orientiert: nur der bekommt Arbeitslosengeld, der auch dafür eingezahlt hat; nur der bekommt (die meisten) medizinischen Leistungen erstattet, der auch Krankenversicherung zahlt; nur der bekommt Rente, der auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Und anders herum: wer in eines dieser Systeme einzahlt, hat einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen. Das Prinzip dieser Zusammenhänge muß dann auch bei der Ausweitung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge gelten, außer man schafft die Sozialversicherungsbeiträge generell ab und führt nur noch allgemeine Steuern ein, aus denen alles Soziale finanziert wird. Wäre natürlich auch ein möglicher Weg, Komplexität aus dem System zu nehmen. Die Frage des Umgangs mit diesem Problem muß aber vor der Einführung, ja vor der Publikation der Idee einer solchen Belastung der Kapitalerträge geklärt werden.