Zitat:
Zitat von keko#
Ich kann das zwar lesen, bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen. Ich hatte in den letzten Tag gelesen, dass der Unterschied zwischen Politiker und Bürgern diesbezüglich größer geworden ist. Aber vielleicht war das falsch?
Ich bezweifle auch nicht, dass sich Politiker wehren sollten oder dürfen. Lediglich die Hausdurchsuchung halte ich für überzogen.
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Ja, der Paragraph stellt insbesondere Beleidigung gegenüber politisch wirkenden Bürgern klar.
Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).
Gerade bei Straftaten die online ermittelt werden, sind die Optionen für Polizei (aus gutem Grund?!) ja sehr eingeschränkt.