Das Bundesverfassungsgericht geht vom 1.5 bzw. 2.0° Ziel aus.
Aus diesem Ziel wird ein CO2-Restbudget für Deutschland abgeleitet, das wir noch verbrauchen dürfen. Dieses CO2-Budget ist zwischen den Generationen gerecht aufzuteilen.
Es geht also um konkrete Emissionsziele.
Helmuts Hinweis zielt auf die innere Begründung dieses Urteils. Es regelt die gerechte Verteilung der Reduktionslast zwischen den Generationen. Dadurch sichert es Handlungsspielräume und damit Freiheitsrechte für die kommende Generation. Freiheit ist eine ethische Kategorie.
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