Also, ein kurzer Blick in die Sportordnung besagt, dass in die Windschattenzone nur in zwei Ausnahmen eingefahren werden darf sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Im Umkehrschluss ist dann für mich sehr klar, dass ich bei einem Überholvorgang nicht in eine regelkonforme 12 Meter-Box zweier aufeinander fahrender Teilnehmer einfahren darf.
§ 27 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
27.1
Ein von hinten aufholender Teilnehmender hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
27.2
Der Überholvorgang muss nach 25 Sekunden abgeschlossen sein.
27.3
Ausnahme: Wettkampfteilnehmende können in folgenden Situationen in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmenden einfahren:
- an Verpflegungsstationen,
- im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
- Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt.
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