Zitat:
Zitat von Siebenschwein
Du fragst wirklich, ob ein bezahlter Vertreter von Partikularinteressen anders zu bewerten ist, als z.B. ein Vertreter eines dem Gemeinwohl verpflichtetetn Verbandes?
|
Das Argument könnte sich aufdrängen. Was ist aber Gemeinwohl? Amateurfussballklubs sind ebenfalls gemeinnützig. Und dennoch vertreten sie Partikularinteressen. Ein Angelverein und ein Radverein sind beide gemeinnützig. Wenn es dann darum gehen sollte, einen Radweg am Angelspot zu bauen, könnten bei unterschiedliche partikulare Interessen vertreten. Dafür müsste man die nicht bezahlen. Ob man nun einen intrinsischen oder extrinsischen (in Deinem Beispiel monetär) Antrieb hat, ist hier nicht relevant.