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Zitat von mwpk71
Es gibt keine Gesetze oder Artikel im GG, die uns vorschreiben, dass wir wenn wir bis zum Tag x nicht Klimaneutral sind irgendwas abschalten müssen.
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Richtig, es handelt sich ja auch um ein Grundgesetz. Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei Nichterreichen der gesetzlichen Klimaziele erneut angerufen werden und der Politik dann weitere Maßnahmen vorschreiben, um die Klimaziele zu erreichen.
Umweltschutz gehört in Deutschland zu den Staatszielen, ebenso wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Sozialstaatlichkeit. Er hat keinen Vorrang vor diesen Staatszielen, kann bei sich verschärfender Klimakrise jedoch an Gewicht gewinnen – so das Bundesverfassungsgericht. Ein fortwährendes Wirtschaftswachstum um soundsoviel Prozent steht jedoch nicht im Grundgesetz und zählt auch nicht zu den Staatszielen. Insofern ist mir Deine Argumentation nicht ganz klar, bei der Du zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz verfassungsrechtlich zu gewichten scheinst.