gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Was heißt es gilt STVO??
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.01.2009, 11:43   #10
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.858
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)
Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten