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Alt 06.02.2024, 22:31   #8527
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Noch ne sinnvolle Petition:
......
Das würde faktisch die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten zugunsten eines Staats- oder Regierungsfunks. Wenn man wegen der AFD demokratische Rechte abbaut, sollte man bedenken, dass vielleicht auch die AFD mal davon profitieren kann.

Zitat:
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier in einer besonderen Situation, denn er ist selbst nicht nur Träger der Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 Abs. 1 GG, sondern auch grundrechtsgebunden, also auch gebunden an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG bzw. Art. 3 Abs. 1 GG). Diese Besonderheit – Grundrechtsbindung und Grundrechtsschutz in Programmfragen – führt dazu, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht wie private Medien agieren kann. Er kann aber auch nicht als eine öffentliche Einrichtung betrachtet werden, denn die Freiheit, zu entscheiden, was man der Berichterstattung für würdig hält und was nicht, stellt den Kern der Programmfreiheit von Rundfunkveranstaltern dar, öffentlich-rechtlichen wie privaten.
........
Bedeutsam ist hier das Vielfaltsgebot. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist der Binnenvielfalt verpflichtet. Das heißt die Vielfalt ergibt sich nicht aus dem Zusammenspiel der Angebote unterschiedlicher Veranstalter, sondern das Programmangebot einer Anstalt hat vielfältig zu sein. Das Vielfaltsgebot bezieht sich allerdings auf das Gesamtprogramm, nicht auf einzelne Beiträge. So muss dann auch eine Partei im Gesamtprogramm "angemessen zu Wort kommen" (BVerfG, Urt. v. 25. März 2014 – 1 BvF 1/11, Rn. 40).
"
Müssen ARD und ZDF in ihre Talkshows AfD-Politiker einladen?

Geändert von qbz (06.02.2024 um 23:00 Uhr).
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