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Das deutsche Klimaschutzgesetz und das Bundesverfassungsgericht fordern beides: Maßnahmen zum Schutz des Klimas sowie Anpassungen an steigende Temperaturen.
Die Maßnahmen zur Anpassung laufen unter den Kürzel der Nationalen Anpassungsstrategie (NAS). Die NAS soll Handlungsempfehlungen für alle relevanten Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Gesundheit) enthalten, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu erhöhen.
Auch das Europäische Klimaschutzgesetz fordert beides: Klimaschutz und Anpassung an steigende Temperaturen. Die Europäische Kommission muss bis 2024 einen "EU-Anpassungsplan" vorlegen, der die wichtigsten Anpassungsmaßnahmen auf EU-Ebene beschreibt.
Dasselbe gilt für das Pariser Abkommen von 2015: Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel.
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Sofern die AfD sagt, sie wolle auf eine Anpassung an den Klimawandel hinarbeiten, liegen sie also immerhin zur Hälfte auf der Linie geltenden Rechts.
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