Zitat:
Zitat von TobiBi
Im Umkehrschluss, dürften Krankenhäuser etc. mit kirchlichem Träger nur Patienten behandeln, die der gleichen Konfession angehören wie der Träger.
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Eine Kindergärtnerin, die geschiedenen wurde und mit einem anderen Mann verheiratet ist, hat nach wie vor die "richtige" Konfession für den kirchlichen Arbeitgeber. Entscheidend ist hier aber nicht die Konfession, sondern Details des privaten Lebenswandels:
Die Ehe ist nach katholischer Überzeugung unauflöslich, sodass die Kindergärtnerin sich nach der Scheidung im Zustand fortgesetzten Ehebruchs befindet. Diese immer noch rein private Angelegenheit hat arbeitsrechtliche Konsequenzen (fristlose Kündigung).
Mit Arbeitsrecht kenne ich mich allerdings wenig aus – andere hier wissen darüber gut Bescheid. Mich interessiert eher die Behauptung, der Schöpfer des Weltalls habe sich gegenüber den Juden, Christen und Moslems auf privilegierte Weise mitgeteilt.
