Zitat:
Zitat von qbz
... Eine ausreichende Versorgung der Zivilisten gehört auch zum humanitären Völkerrecht, trithos, eine mangelhafte bis fehlende stellt einen Verstoss dar.
|
Nun ja, wenn ich das Genfer Abkommen IV nach "Versorgung" durchsuche lande ich fünf Treffer. Einer davon (in Artikel 55 des Genfer Abkommens IV über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) bezieht sich auf den von Dir benannten Sachverhalt, allerdings konkret auf die Pflichten einer "Besetzungsmacht". Ich denke nicht, dass Israel juristisch betrachtet eine Besetzungsmacht im Gaza-Streifen ist. Aber vielleicht übersehe ich da ja auch was.
Jedenfalls aber steht da z.B. definitiv und lapidar in Art. 34: "Das Nehmen von Geiseln ist verboten." Könnte man auch jeden Tag thematisieren - in Richtung Hamas.