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Alt 07.11.2023, 11:01   #1032
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
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Zitat:
Zitat von Koschier_Marco Beitrag anzeigen
Jedes Ziel, an dem sich Kombatanten befinden ist ein legitimes Ziel iSd Kriegsvölkerrechts. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird durch den sg. Nebel des Kieges bedingt eigentlich erst immer nach Ende des Krieges etabliert und dann meistens iSd des Siegers.

Auch ein Spital kann ein legitimes Ziel sein, wenn es für Kriegsziele mißbraucht wird - was Hamas macht -.
Es wäre z.B. ein Verbrechen nach dem Strafgesetz, in ein Auto zu schiessen, in dem Frauen und Kinder sitzen, und am Steuer ein, sagen wir mal ein als Hamas Mitglied identifzierter, unbewaffneter Zivilist sitzt, von dem keine Gefahr ausgeht, oder eine Rakete auf das Auto abzuschiessen. Es ist ein Verbrechen, eine Drohnenbombe auf eine Hochzeitsgesellschaft / Familientreffen etc. abzuwerfen, weil daran ein unbewaffnetes Taliban-Mitglied oder ein Hamas-Mitglied teilnimmt, egal welcher Rang der betreffende einnimmt.

Mitglieder der Hamas Organisation sind generell keine Kombattanten, es gelten der Schutz der allgemeinen Menschenrechte. Israel könnte sie verhaften, anklagen, bei nachgewiesenen Verbrechen verurteilen, aber nicht einfach auf der Strasse, in den Häusern mit ihren Familien töten. Israel begeht im Fall der Tötung ohne Anklage Verstösse gegen die Menschenrechte. Insofern meldet heute SPON: "Im Gazakrieg werden sowohl der islamistischen Hamas als auch Israel schwere Verletzungen der Menschenrechte vorgeworfen."

Allein dem militärischen, bewaffneten Teil der Hamas könnte / sollte man evtl. einen Kombattantenstatus im Sinne von Guerillakämpfern zurechnen, wo dann die Genfer Konvention gilt. Dann wiederum ist allerdings die Klassifizierung als "Terrorist" und eine Verurteilung nach dem Strafgesetz die falsche Einordnung und das falsche Vorgehen.

Geändert von qbz (07.11.2023 um 14:15 Uhr).
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