Zitat:
Zitat von DocTom
Wow, nach fünf Jahren 49% in Arbeit. Toll.
Lasst sie doch alle sofort arbeiten, wenn die AG sie beschäftigen wollen, wie gerade in der öffentlichen Diskussion.
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Darüber kann man sprechen. Man kann in Deutschland aber niemanden zur Arbeit zwingen. Zwangsarbeit ist gesetzlich ausgeschlossen.
Artikel 5 Grundgesetz
Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Ich bin dafür, in der Diskussion zu unterscheiden zwischen Arbeitseinwanderung und Asyl. Letzteres gewähren wir aus humanitären Gründen, nicht aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften. Auch andere Nützlichkeitserwägungen sind bei Asylsuchenden deplatziert. Wir gewähren Asyl nicht, weil es uns etwas nützt. Sondern aufgrund von Werten, für die wir auch dann gerade stehen wollen, wenn es uns etwas kostet.
"Wir" bedeutet im letzten Satz: Der Wille der deutschen Wählerinnen und Wähler, der sich in geltenden Gesetzen ausdrückt, ihm Rahmen des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.