Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was genau wollen wir denn kontrollieren an den Grenzen? Ob jemand seinen Ausweis dabei hat?
Zu den "Halunken und Kriminellen", die bei uns Schutz suchen: Je nach dem, welche Strafe in seinem Heimatland droht, kann diese Strafe eine spätere Abschiebung der Person unmöglich machen. Nämlich dann, wenn die Strafe gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dazu gehört die Todesstrafe, unmenschliche Haftbedingungen, Folter sowie erniedrigende Bestrafungen wie Verprügeln, natürlich auch Amputationsstrafen (Hand abhacken) und so weiter.
Unsere Selbstverpflichtung nach Artikel 1 des Grundgesetzes fordert uns das ab. Hier der Wortlaut:
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Man beachte, dass nicht nur die Würde der Deutschen unter unantastbarem Schutz steht, sondern die Würde des Menschen unabhängig von seiner Herkunft.
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Hier ist dem Gesetzgeber wohl ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Richtig wäre weltstaatliche Gewalt gewesen.
Die territoriale Integrität und staatliche Gewalt der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich eben nicht über den ganzen Globus. Andernfalls gaebe es nur Deutsche in der Welt. Oder nur Menschen. Was in der Schlussfolgerung dasselbe wäre.