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Alt 30.09.2023, 09:29   #5871
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.597
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Es fällt mir schwer, auf alle diese Punkte einzugehen. Bei den meisten Deiner Fragen handelt es sich schlicht um mangelndes Grundwissen zu diesem Thema.
Du kannst mein Grundwissen kaum beurteilen. Es geht hier darum, ob Du es richtig findest, daß der Begriff "kein Bleiberecht" in der Praxis allzu oft wirkungslos ist. Du findest es offenbar o.k., ich finde, daß es dann völlig sinnfrei wird, überhaupt diesen Begriff anzusetzen - dann würden zumindest nicht die falschen abgeschoben,.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ein weiterer Hinderungsgrund für eine Abschiebung besteht, wenn dem Abgeschobenen in seinem Heimatland Konsequenzen drohen, die gegen der Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Hierfür fehlt mir jegliches Verständnis - zumindest wenn es um verurteilte Straftäter geht (und da meine ich nicht Ladendiebstahl, sondern die leider nur allzu häufigen Gewaltdelikte.)
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Dein Beispiel mit der Rentenzahlung zeigt erneut Dein mangelndes Wissen über unser Sozialsystem. Wenn Du nicht in die Rentenkasse einzahlst, bekommst Du keine Rente. Der Staat lässt Dich aber nicht verhungern, sondern Du beziehst Sozialhilfe.
Eben, die Leistung wird deutlich eingeschränkt. Der ZUwanderer ohne Bleiberecht bekommt aber am Ende die gleiche Sozialleistung. Das ist eben die unlogische Ungleichbehandlung, was gerade Sozialhilfeempfängern in diesem Land aufstößt, weil damit eine unfaire Konkurrenz um die knapper werdenden Sozialleistungen aufgebaut wird.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Diese orientiert sich am Existenzminimum und lässt sich daher nicht weiter reduzieren, selbst wenn Du beim Schwarzfahren erwischt wirst. Stattdessen bekommst Du ein Strafverfahren. (Vereinfachte Darstellung).
Die ursprüngliche Hartz4-Version hat sehr wohl KÜrzungsmöglichkeiten als Sanktion für gewisse Fälle vorgesehen - kürzen ist also sehr wohl möglich, wenn man denn will.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Bitte informiere Dich über die Auswirkung von Kriminalität auf das Bleiberecht von abgelehnten Asylbewerbern, also mit Duldungsstatus. Das ist komplexer als Du es hier darstellst.
Schlimm genug, wenn es nicht klare und durchgesetzte Regeln gibt. So generiert man Pull-Faktoren für Verbrecher und Unmut in der Bevölkerung. Aber schön, wenn sich wohlstandsverwöhnte Bürger in migrantenfreien Wohnvierteln sich für ihre Humanität auf die Schultern klopfen können.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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