Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
In meinen Augen sollte für jemanden, der einen Job hat, der nach Tarif und sogar über Mindestlohn bezahlt wird, kein Sozialtransfer nötig sein - das wäre für mich eine wesentliche Definition von Mindestlohn. Wenn sich das System erst mal auf Sozialtransfer auch in diesem Bereich eingestellt hat, ist die Umstellung natürlich nicht einfach. ....
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Krankenpfleger werden in der Regel aus der Kranken- oder Pflegeversicherung bezahlt. Darüber erfolgen Transferleistungen, sei es, dass die Mitglieder / Arbeitgeber und / oder der Staat seine Leistungen, gestaffelt nach Einkommen der Versicherten oder Steuertarifen, bezahlen. Seine Aufgabe besteht ökonomisch betrachtet darin, für die Wiederherstellung / Erhaltung der Ware Arbeitskraft zu sorgen, sein Lohn wird von einem Teil des Lohnes aller Lohnabhängigen, den Kosten der Arbeitskraft, und dem Arbeitgeberanteil, bezahlt oder vom Staat über Steuertarife.
Ganz allgemein gilt (nicht auf Krankenpfleger speziell bezogen): Je geringer der Anteil der Beschäftigten einer Gesellschaft im produktiven Sektor wird, weil er zunehmend automatisiert wird, je höher die Arbeitsproduktivität im produktiven Sektor pro Arbeitskraft, je grösser der Reichtum, der im produktiven Sektor geschaffen wird, desto mehr wird in andere Sektoren mit geringer Arbeitsproduktivität umverteilt.