Zitat:
Zitat von Klugschnacker
EU-Recht:
Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit:
[…] "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."
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Da hast Du völlig Recht. Genauso wie kein Land gezwungen werden kann oder sich selbst zwingen muss, den Asylbewerbern die gleichen sozialen Leistungen anzudienen wie den Einheimischen. Ich würde das auch nicht gegeneinander aufwiegen.