Zitat:
Zitat von Bunde
Dafür gibt es bis dato genau null Hinweise. Ganz im Gegenteil: Die LG postuliert in ihren Statuten als allererstes die Gewaltfreiheit- ... dieses Geschwafel von der "Klima RAF" oder "Klima Terror" ist ...
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Genau für so Schubladendenker wie dich hab ich mit Bedacht die Formulierung gewählt, die da zu lesen ist: "Jetzt warte
ich mal ab, wann ..." und "... die "letzte Generation"
verlässt, ...".
Und Du hast halt nur ein beschränktes Bild von Gewalt, nämlich körperlicher. Die Autofahrer empfinden festgeklebte Menschen auf der Straße evtl. als emotionale Gewalt und Einschränkung ihrer Freiheiten, mal drüber nachdenken...
Rechtfertigt mMn keine körperliche Gegengewalt.
https://www.juraforum.de/lexikon/gewalt
Für mich gilt zB immer, meine Freiheit endet, wo ich andere in ihrer Freiheit einschränke. Versuche ich im Leben immer zu berücksichtigen. Und gewaltfrei zu leben.
Gruß
Thomas