Zitat:
Zitat von El Stupido
2. Bei einer Privathaftpflichtversicherung ist eine Fahrlässigkeit (egal ob einfache oder grobe) erst mal Grundvoraussetzung zur Leistung. Und bei Vorsatz nimmt die Privathaftpflicht keinen Regress sondern zahlt erst gar nicht.
Ist für den hier vorliegenden Fall aber auch egal.
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Eine Bekannte betreibt einen Pensionsstall mit Pferden. Wenn die Pferde aus der Weide ausbrechen und einen Schaden verursachen, dann würde ihre Versicherung nur dann zahlen, wenn sie die Strom nicht eingeschaltet hat, weil sonst könne sie ja nichts dafür. So war mal vor einigen Jahren ihre Aussage. Wäre das in dem Fall dann die Fahrlässigkeit? Ich frag mich nur, wer dann zahlt, wenn der Strom drin ist. Die Versicherung der Pferde?
Sorry für OT
