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Alt 27.07.2023, 12:35   #11432
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.562
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ich bin bekanntlich kein Verfassungsrechtler. Mein Senf dazu:

Ich sehe es umgekehrt wie Du. Freiheit ist ein allgemeines Konzept, das sich auf die Fähigkeit eines Individuums bezieht, ohne äußere Einschränkungen zu handeln. Grundrechte sind weniger allgemein, sondern spezielle Rechte, die im Grundgesetz festgelegt sind.
Ich auch nicht, weshalb ich vor meinem Kommentar Wikipedia befragt habe:

Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits-, den Verfahrens- und den Teilhaberechten eine Kategorie der Grundrechte.

Wichtige Freiheitsrechte sind danach:

Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)
usf.
.

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Zum Beispiel existiert das Grundrecht auf freie Wahlen. Dieses Grundrecht setzt voraus, dass die Parteien, welche zur Wahl stehen, unterschiedliche politische Programme vertreten. Denn würden alle Parteien das gleiche politische Programm vertreten, wäre eine Wahl zwischen diesen Parteien sinnlos. Folglich müssen die Parteien in gewissen Grenzen ihre politischen Ziele frei formulieren können.

Tritt nun ein äußerer Zwang hinzu, wie beispielsweise der Klimawandel, werden die politischen Spielräume wesentlich verkleinert. Das berührt auch das Grundrecht auf freie Wahlen, denn diese Wahlen werden zunehmend sinnlos. Das Grundrecht auf freie Wahlen mag nach wie vor im Gesetz stehen, doch es lässt sich aufgrund der verkleinerten politischen Handlungsspielräume (politischen Freiheiten) nicht mehr sinnvoll wahrnehmen.

Ich verstehe das Bundesverfassungsgericht so, dass es auf die Freiheit zur Wahrnehmung der Grundrechte abzielt.
Über die optimalen Methoden und die Prioritäten zur CO2-Reduktion gab und gibt es m.E. sehr unterschiedliche politische Auffassungen, ebenso über den sozialen Ausgleich der Belastungen.

Ps: Wahlrecht gehört übrgens auch zu den Freiheitsrechten.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zielt m.E. primär auf die Begrenzung der Freiheit zur Festlegung der Emissionsquoten und deren Auswirkungen auif die Gesellschaft ab.

Geändert von qbz (27.07.2023 um 12:56 Uhr).
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