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Zitat von Schwarzfahrer
Ist es ein Naturgesetz, daß Klimaschutz unbedingt Klimaneutralität bedeuten muß, und damit unabdingbar für den Schutz der Lebensgrundlagen sei? Im Art. 20 steht dazu nichts, das ist eine mögliche, extreme Interpretation.
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So sieht das auch die AfD. Das Bundesverfassungsgericht stelle nur eine Meinung dar.
Die Forderung nach Klimaneutralität ergibt sich aus dem 1.5°/2.0°C-Ziel, das auf andere Weise nicht zu erreichen ist.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich fnde es merkwürdig, daß ein Ziel festgelegt wird, das durch Handlung der Bundesregierung allein nicht mal annähernd erreichbar ist (wenn überhaupt jemals). Warum nicht auch gleich die weltweite Beseitigung von Armut als Ziel für Deutschland setzen? Geht noch mehr Hybris? Angemessen wäre eine Zielformulierung wie "einen Beitrag zu leisten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs" o.ä.
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Dieses Statement zeigt erneut Deine Unkenntnis in diesem Thema. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass Deutschland nicht allein die Klimaziele erreichen kann. Das geht nur in Form von internationalen Bündnissen wie dem Pariser Abkommen. Dessen Ziele sind für uns verbindlich.
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Zitat von BVerfG
Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.
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