Zitat:
Zitat von anlot
Aber es klingt dennoch so, als ob wir durch unsere Maßnahmen (komme was wolle) das Klima und dessen globalen Veränderungen mit unseren nationalen Aktionen und deren bescheidenen Wirkungen (ich erinnere nochmal: 1,8%) tatsächlich beeinflussen könnten. Und wer sagt, das das BVVG nicht irgendwann anders entscheidet wenn das Ziel der CO2 Neutralität außer Reichweite gerät und die notwendigen Maßnahmen irgendwann unverhältnismäßig werden.
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Klimaschutz hat per se eine globale Dimension. Wenn unsere nationalen Gesetze fordern, dass wir Klimaschutz betreiben zum Schutz der kommenden Generationen, erfordert das automatisch die Teilnahme an internationalen Bündnissen, welche Klimaschutz zum Ziel haben (Pariser Abkommen).
Das Bundesverfassungsgericht nimmt zu dem von Dir angesprochenen Aspekt explizit Stellung und wägt diesen Punkt ab: Nämlich, dass unser Beitrag global gesehen begrenzt ist.
Zitat:
Zitat von anlot
Und wer sagt, das das BVVG nicht irgendwann anders entscheidet wenn das Ziel der CO2 Neutralität außer Reichweite gerät und die notwendigen Maßnahmen irgendwann unverhältnismäßig werden.
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Das Bundesverfassungsgericht kann bei Grundsatzentscheidungen nicht heute Hü und morgen Hott sagen. Zur Verhältnismäßigkeit stellt das Gericht klar: Umweltschutz gehört zu unseren Staatszielen wie die Demokratie, Sozialstaat und die Rechtsstaatlichkeit. Mit zunehmender Erderwärmung überwiegen jedoch die Erfordernisse des Umweltschutzes.