Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
"Fernwärme ausweiten, u.ä. statt Altbauten zu sündhaft teuren Umbauten zu zwingen,"
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Es besteht meines Wissens überhaupt kein Zwang nach dem bisherigen Gesetzentwurf für einen Ersatz bzw. Austausch der Öl- / oder Gasheizung durch Hybrid-Gebäudeheizungsanlagen, solange der Anschluss an Fernwärme perspektivisch möglich und beabsichtigt ist. Schau mal in den Gesetzesvorschlag. Aus der Praxis: Für eine mir bekannte sehr grosse Berliner Liegenschaft mit mehr als 100 Wohnungen hat der Fachgutachter alle Optionen für den Ersatz der Ölheizung ausgeführt, darunter auch die Option Fernwärme, was eine Absprache mit den anderen Eigentümern in der Strasse erfordert. Nur für einzelne Häuser wären die Kosten für die Erweiterung des Fernwärmenetzes zu hoch, man muss möglichst ganze Strassenzüge anschliessen. Wenn sich wegen der längeren Absprachen und Planungsphasen Wartezeiten ergeben, kann natürlich die alte Ölheizung solange weiter benutzt werden bis das Fernwärmenetz für die Strassenzüge erweitert ist.