Zitat:
Zitat von Plasma
Ach übrigens, die mit ihren "Klimaräten" als verfassungsfeindlich einzustufende LG hat in München ...
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Du irrst Dich.
Ein Bürger:innenrat ist von der Verfassung gedeckt. Er ist ein ausdrücklicher Teil des Koalitionsvertrags, aus dem ich hier zitiere:
Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP:
"Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben. Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen und organisieren. Dabei werden wir auf gleichberechtigte Teilhabe achten. Eine Befassung des Bundestages mit den Ergebnissen wird sichergestellt." (PDF, Seite 8)
Um die konkrete Durchführung zu ermöglichen, hat sich der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit dem exakten Wortlaut des obigen Zitats auseinandergesetzt. Es wurde ein Verfahrensablauf dargelegt, wie die Einbindung eines Bürger:innenrates in die parlamentarischen Verfahren aussehen kann. Das PDF (14 Seiten) findest Du
hier.
Der Deutsche Bundestag setzt längst Bürger:innenräte ein und informiert darüber auf seiner Website (
klick). Dort kann man sich über Themen und Termine informieren. Wer es konkret mag, hier die Kontaktdaten:
Deutscher Bundestag
Stabsstelle Bürgerräte
Platz der Republik 1
D - 11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227-32996
Fax: +49 (0)30 227- 23 32996
E-Mail: buergerraete@bundestag.de