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Alt 27.06.2023, 16:00   #259
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von Chrispayne Beitrag anzeigen
ach so. Das wusste ich nicht.

Wie verhält es sich denn mit § 34.3 aus der Sportordnung der DTU? "Die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf ist an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmenden auch wieder dort zu platzieren."

Ist die Übergabe über einen Zaun eine vorgesehene Stelle des Veranstalters? Ich bin nicht gut in Interpretation von solchen Texten und nehme gerne Ratschläge an.
Zitat:
Zitat von jannjazz Beitrag anzeigen
Das Problem ist „Wehret den Anfängen“ bzw. „if you tolerate this then your children will be next“. Pumpe ja, Helm ja, Schuhe ja, Rad ja? Veranstalter, Ordner und Kampfrichter haben da nur eine Möglichkeit. Lasst es, egal wie bequem. Missverständnisse, siehe Vorbeitrag.
Die Pumpe ist doch keine „verwendete Ausrüstung fur den Wettkampf“ im Sinne des 34.3, oder sehe ich das falsch? Der Paragraph hat nach meinem Verständnis den Sinn, dass nicht jeder vor oder während des Wettkqmpfes seine Ausrüstung beliebig in der Wechselzone verteilt, z.B. Badekappe/Schwimmbrille nach dem Schwimmen einfach fallenlässt oder vorab Ausrüstung dort platziert, wo es für ihn einfacher ist, diese aufzunehmen.

M.
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