Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Diese Rechnung kann ich leider nicht nachvollziehen.
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Wenn bis zu einem bestimmten Datum die EMissionen um 66 % sinken sollen, heißt es doch im Umkehrschluß daß dann noch über 30 % der ursprünglichen Emissionen erlaubt sind. Und mit 2030-er Brennwerttechnologie kann ich vermutlich 20 % mehr Häuser mit Gas betreiben, als mit 1990-er Gasheizungs-Technologie für den gleichen Ausstoß. Also haben wir einen guten Puffer, den wir für die Altbauten nutzen können, bei denen Wärmepumpen unwirtschaftlich sind.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich meine verstanden zu haben, dass Du den sukzessiven Austausch alter Gasheizungen durch effizientere Wärmepumpen in den meisten Fällen befürwortest; in Deiner Argumentation konzentrierst Du Dich auf die wenigen Fälle, in denen sie nicht sinnvoll ist.
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Ich bin dafür, alte Gasheizungen sukzessive gegen umweltfreundlichere Lösungen auszutauschen. Diese können in geeigneten HÄusern Wärmepumpen sein, anderswo Fernwärme, und in vielen Altbauten eher der gute Brennwertkessel. Nur ein Gesetz, der alle diese Optionen (und ggf. andere) ermöglicht, je nach Wirtschaftlichkeit beim einzelnen Gebäude, ist gerecht. Da aber die für Wärmepumpe unwirtschaftlichen Gebäude auch zur WP gezwungen werden durch das Gesetz, konzentriere ich mich darauf, dies als Problem darzustellen. Für WP im Neubau muß ich nicht argumentieren, technisch klar eine gute LÖsung (auch wenn ich es persönlich vorziehe, einen mollig warmen Heizkörper zu haben im Winter statt einen warmen Boden).
Wer es sich leisten kann, darf natürlich auch unwirtschaftliche Wärmepumpen einbauen (wie die Grünen in ihrer Zentrale); ich habe mein Haus auch gedämmt, obwohl es wirtschaftlich sich nie rechnet - weil ich es mir leisten kann. Aber wer das nicht kann, dem gegenüber ist das Gesetz übergriffig.