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Hier ist ja schon das Wesentliche geschrieben worden.
Eine Frage: Ist es nicht ein großer Unterschied, ob wir über eine EM oder Meisterschaft oder eben ein international top besetztes Rennen sprechen, oder über eine kleinere lokale Veranstaltung?
Ich vermute, dass Tri-Veranstaltungen auch kategorisiert werden (weiss da jemand etwas darüber?) und sich danach je nach "Sicherheitsstufe" unterschiedliche Auflagen ergeben.
Hier wurde bspw. der 70.3. in Luxembourg angesprochen. Dabei ist die Radstrecke an der Mosel in meiner Erinnerung nicht nur wesentlich breiter, hier tummelten sich auch viel weniger Motorräder, das mediale Interesse ist sehr reduziert etc. Anderes Beispiel: nehmt den IM Frankfurt, wenn man auf der nur einseitig gesperrten Strasse vom Kreisel aus Bad Vilbel runter in die Stadt fährt, da ist es auch extrem eng. Bestehen an diesen Stellen dann besondere Auflagen und wenn ja, welche?
Jeder, der an einem Event teilnimmt hat das Recht, dass alle verhältnismäßigen Maßnahmen getroffen werden, damit man unverletzt bleibt. Ist das partiell nicht oder nur unter sehr hohen Maßnahmen möglich, muss die Genehmigungsbehörde das Event untersagen. Hierbei sind natürlich auch "Fehlverhalten" von berechtigten Dritten = zugelassene Motorräder zu berücksichtigen. Insoweit greift mE. zu kurz, dem Motorradfahrer alleine die Schuld zuzuweisen. Es wird interessant werden, welche Auflagen an dieser Stelle bestanden und ob diese exzessiv und unvorhersehbar durch den Motorradfahrer verletzt wurden.
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