Sorry aber man kann sich nur wundern

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Du hast ein Vertragsverhältnis in Form eines Kaufvertrages mit Canyon. Der Verkäufer hat in Deutschland gewisse Gewährleistungsverpflichtungen mit den bekannten Konditionen und den Rest regelt üblicherweise die AGB.
Somit ist in erster Instanz Dein Ansprechpartner der Vertragspartner. Gehst Du ohne Abstimmung zB auf Dritte wie Lieferanten des Vertragspartners zu, ohne Abstimmung/Einwilligung, kann das ganz übel nach Hinten losgehen weil Du eigenmächtig dareingefunkt hast.
Lass es mal zu Problemen mit zB Sram kommen wenn Du eigenmächtig handelst und frag mal welche Rechte Du hast. Die erste Frage wird nach dem Vertrag und dessen Konditionen lauten, die Du mit Sram so pauschal gar nicht hast.
Möchtest Du sicher handeln und die AGB von Canyon sieht nicht irgendwas wie eine direkte Gewährleistungsabwicklung über Dritte oder dergleichen pauschal vor, würde ich dringend erst mit Canyon sprechen. Dauert vielleicht länger, aber bewahrt ggf. vor weiteren Schaden.