Zur Erinnerung das Klimaschutzgesetz:
§ 3 Nationale Klimaschutzziele
(1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert:• bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent,
• bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.
(2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
(4) […] Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.
An dieses Gesetz muss sich die Politik halten – alle Parteien, nicht nur die Grünen. Ich denke, dass Menschen, welche sich strikt gesetzestreu gezeigt haben, als es um Gefängnisstrafen für Klimaaktivistinnen ging, dieses Gesetz ernst nehmen.
